Bei uns buchen SIe nur die Leistungen, die Sie tatsächlich brauchen. Wir können Ihnen bedarfsorientierte Komplettpakete von der Buchhaltung über den Jahresabschluss hin zu den Steuererklärungen zusammenstellen, so dass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Oder wir übernehmen nur den Jahresabschluss und die Steuererklärungen für Sie, wenn Sie Ihre Buchhaltung lieber selbst machen möchten.

Das können wir für Sie tun:

Buchhaltung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Buchhaltung. Sie können entweder Ihre gesamte Buchhaltung an uns abgeben oder uns zur Kontrolle und Korrektur Ihrer eigenen Buchungen mit ins Boot holen.

Wenn Sie uns die gesamte Buchhaltung übertragen, müssen Sie nur noch ein Mal im Monat Ihre Belege in unserem Mandant:innenportal hochladen. Papierbelege können Sie dabei ganz einfach mit Ihrem Smartphone abfotografieren.

Sie können Ihre Buchhaltung aber auch selbst vorbereiten und uns mit der Kontrolle und Korrektur Ihrer Buchungen beauftragen. Wir empfehlen wir Ihnen Lexoffice für die vorbereitende Buchhaltung. Wir können uns als Lexoffice-Partnerin ganz einfach an Ihren Lexoffice-Account anbinden, Ihnen bei der Buchhaltung helfen und Ihre Buchungen und Belege direkt aus Lexoffice heraus in unsere Kanzleisoftware übertragen und dort weiter bearbeiten.

Unterjährige Steueranmeldungen

Auf Grundlage der Buchhaltung erstellen wir Ihre Steueranmeldungen während des laufenden Wirtschaftsjahrs und übermitteln die Anmeldungen an die Finanzbehörden. Für die meisten Unternehmen ist das die Umsatzsteuervoranmeldung. Sollten Sie Ihre Leistungen oder Lieferungen auch an Privatpersonen oder Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten erbringen, können noch die zusammenfassende Meldung an Ihr Finanzamt und die OSS-Meldung (One-Stop-Shop) an das Bundeszentralamt für Steuern dazukommen.

Jahresabschluss (Bilanz und GuV oder EÜR)

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellen wir Ihren Jahresabschluss. Durch den Jahresabschluss wird der Gewinn Ihres Unternehmens ermittelt. Er ist nicht nur Grundlage für Ihre Steuererklärungen, sondern auch Aushängeschild für die Bonität Ihres Unternehmens.

Je nachdem, welche Form der Gewinnermittlung für Ihr Unternehmen vorgeschrieben ist, besteht der Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV) oder EÜR (lang: Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Den Jahresabschluss erstellen wir selbstverständlich für unsere Buchhaltungsmandantschaft. Logisch, der Jahresabschluss schließt die Buchhaltung ja auch ab.

Es kommt allerdings auch vor, dass Interessent:innen vom Finanzamt oder dem Bundesamt für Justiz dazu aufgefordert werden, Ihre Jahresabschlüsse nachzureichen. Soweit wir Kapazitäten haben, übernehmen wir auch Jahresabschlüsse für Unternehmer:innen, die bisher keine Mandant:innen von uns waren. Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie uns gerne eine Mail schreiben.

Steuererklärungen

Auf Grundlage des Jahresabschlusses erstellen wir alle für Ihr Unternehmen erforderlichen Steuererklärungen. Das sind in der Regel Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Einkommensteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung.

Sie wissen gar nicht so wirklich, was Sie eigentlich brauchen?

Das macht nichts. Auch dafür sind wir da. Buchen Sie einfach einen kostenlosen Erstberatungstermin bei uns oder schreiben Sie uns eine Mail über unser Kontaktformular. Wir finden dann gemeinsam mit Ihnen heraus, was Ihre steuerlichen Pflichten sind und was davon wir für Sie übernehmen sollen.