Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?
Die Kosten für die Dienste einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters richten sich nach dem Aufwand eines Mandats. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Abrechnung: die gesetzlichen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung.
Die gesetzlichen Gebühren nach der StBVV
Steuerberatungen können Ihnen nicht einfach nach Belieben irgendwelche Kosten in Rechnung stellen. Sollten Sie keine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihrer Steuerkanzlei getroffen haben, so berechnet Ihre Steuerberatung die Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die StBVV ist eine gesetzliche Verordnung in Deutschland, die die Gebührenregelungen für die Tätigkeiten von Steuerberaterinnen und Steuerberatern festlegt. Die StBVV bestimmt, wie die Vergütung für die verschiedenen Dienstleistungen einer Steuerberatung berechnet werden soll. Sie dient dazu, Transparenz und Fairness in Bezug auf die Gebühren zu gewährleisten. Die StBVV legt auch Höchstsätze für die Gebühren fest. Wie hoch der Preis für eine bestimmte Dienstleistung ausfällt bestimmt sich nach der Verordnung nach verschiedenen Faktoren wie dem Gegenstandswert der Tätigkeit, der Art der Dienstleistung und dem Zeitaufwand. Die Kosten werden transparent und nach klaren Richtlinien berechnet.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen mit der Steuerberatung
Abweichend von der Abrechnung nach der StBVV können Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung schließen. Die Vergütungsvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Mandantschaft und der Steuerberatung über die Höhe und die Art der Vergütung für die erbrachten steuerlichen Dienstleistungen. Im Gegensatz zur Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ermöglicht eine Vergütungsvereinbarung eine individuelle und flexible Gestaltung des Honorars der Steuerberaterin oder des Steuerberaters basierend auf Ihren Bedürfnissen und Anforderungen. Vereinbart werden kann zum Beispiel eine Pauschalgebühr für bestimmte Aufgaben oder eine Stundenvergütung für den geleisteten Arbeitsaufwand.
Transparenz der Beratung: Kostenabschätzung per Mail und im Erstgespräch
Wir legen großen Wert auf Transparenz und möchten sicherstellen, dass Sie über die anfallenden Kosten informiert sind, bevor Sie uns beauftragen. Bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an, mehr über die Kosten für Ihren Auftrag zu erfahren:
- Kostenabschätzung per Mail: Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktfomular, und wir werden Ihnen eine realistische Abschätzung der zu erwartenden Kosten basierend auf Ihren Bedürfnissen geben.
- Kostenloses Erstgespräch: Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch können wir Ihre Anliegen und Ziele besprechen und Ihnen eine klare Vorstellung davon geben, wie viel unsere Dienstleistungen voraussichtlich kosten werden.
Fazit: Kostentransparenz und Planbarkeit
Die Preise für die Steuerberatung können je nach Abrechnungsoption und individuellen Vereinbarungen variieren. Ob Abrechnung nach StBVV oder Vergütungsvereinbarung – Transparenz steht bei uns an erster Stelle. Wir möchten sicherstellen, dass Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, und bieten Ihnen sowohl eine Kostenabschätzung per Mail oder im kostenlosen Erstgespräch an. Wir wissen, dass finanzielle Planbarkeit für den Erfolg Ihres Unternehmens unabdingbar ist und möchten mit unserer Dienstleitung dazu beitragen.